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Jeder kennt die perfekt aussehenden Bilder von Models. Vor allem in Werbungen oder auf Social Media begegnen sie uns häufig und beeinflussen uns. Denn diese Bilder werden in den meisten Fällen stark bearbeitet und entsprechen in keinerlei Hinsicht mehr der Realität. Aus diesem Grund gilt seit 2017 in Frankreich ein Gesetz, das zum Kennzeichnen bearbeiteter Bilder verpflichtet. Dort gilt die Kennzeichnungspflicht momentan nur für kommerzielle Bilder. Das heißt, Influencer sind nicht dazu verpflichtet, ihre Bilder zu kennzeichnen. Doch ein Großteil dieser Beeinflussung findet durch sie statt. Deshalb sollten sie unbedingt auch in diese Pflicht mit einbezogen werden. In Deutschland gibt es dieses Gesetz aktuell noch in keiner Form, es würde jedoch viele Vorteile mit sich ziehen.
Doch was macht diese Bearbeitungen überhaupt so gefährlich? Es lassen sich Zusammenhänge zwischen gephotoshoppten Körpern und Essstörungen finden, wie zahlreiche Expert*innen berichten. Darunter auch Bryn Austin, Professorin für Sozial- und Verhaltenswissenschaften an der Harvard Universität, die diese Zusammenhänge erforscht. Sein Argument: Wenn man täglich mit solchen Bildern in Kontakt tritt, wird die Körperwahrnehmung stark durch die Bearbeitungen beeinflusst. Dies kann sich vor allem auf die psychische Gesundheit auswirken und zu Essstörungen wie Bulimie oder Magersucht führen. Das betrifft größtenteils junge Menschen, da sie am häufigsten mit diesen Bildern in Kontakt treten. Gerade deshalb sind Gegenmaßnahmen, wie diese Kennzeichnungspflicht hilfreich, um Essstörungen entgegenzuwirken.
Besonders während der Corona-Pandemie ließ sich ein starker Anstieg von Essstörungen feststellen. Die Krankenkasse DKA-Gesundheit meldete für das Jahr 2020 einen Anstieg um fast 10 Prozent. Dies hängt vor allem mit dem vermehrten Internetkonsum zusammen. Denn die Jugendlichen waren täglich diesen scheinbar perfekten Körpern ausgesetzt und verglichen sich mit ihnen.
Jugendliche kommen nicht um den Kontakt mit solchen unrealistischen Schönheitsidealen herum. Besonders diese Gruppe hat aufgrund ihres Alters noch kein gefestigtes Selbstbild. Deshalb kann dieser Konsum große Auswirkungen auf sie haben. Eine Statistik aus dem Jahre 2023 von der Gesellschaft für Ästhetische und Plastische Chirurgie (kurz DGÄPC) zeigt auch, dass sich 54,1 Prozent der Personen zwischen 18 und 30 Jahren für so eine Kennzeichnungspflicht aussprechen, während nur 9,7 Prozent dagegen sind. Daran lässt sich die Betroffenheit dieser Menschen feststellen.
Junge Menschen sind noch leichter zu beeinflussen und glauben deshalb diesen Schönheitsidealen eher. Dies berichtet auch DGÄPC. Sie sagen, dass immer mehr junge Menschen mit realitätsfernen Wünschen und Zielen zu ihnen kommen. Aus diesem Grund reichte sie, gemeinsam mit zwei weiteren Gesellschaften, im Jahre 2024 eine Petition im Deutschen Bundestag ein und sprach sich für die Kennzeichnungspflicht aus.
Kritiker hat die Kennzeichnungspflicht jedoch auch. Sie behaupten, dass die Aufgabe der Sensibilisierung bei den Eltern und in der Schule liegt. Dies könne ein Gesetz nicht und es wird auch nicht von einem beeinflusst. Doch das ist ein wertloses Argument, wenn man bedenkt, dass Jugendliche die meiste Zeit unbeaufsichtigt im Internet verbringen. Außerdem werden diese Themen nicht ausreichend in Schulen besprochen und können deshalb nicht für Sensibilisierung sorgen. Aus diesem Grund wäre die Kennzeichnung von solchen Inhalten sinnvoll und hilfreich, um Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken. Außerdem lernen sie durch dieses Gesetz, dass solche bearbeiteten Bilder nicht der Realität entsprechen.
Im Großen und Ganzen sprechen sich zahlreiche Expert*innen für solch eine Regelung aus. Länder wie Frankreich, die Niederlande oder Israel haben diese teilweise bereits seit 2013. Warum sollte sie nun nicht endlich auch in Deutschland eingeführt werden, um vor allem Kinder und Jugendliche zu schützen? Vor allem für sie wäre diese Kennzeichnungspflicht eine große Hilfe, um realitätsfernen Idealen entgegenzuwirken. Sie sind täglich solchen Bildern ausgesetzt und müssen aus diesem Grund geschützt werden. Das ist nicht allein
die Aufgabe von Eltern und Schulen, sondern muss auch der Gesetzgeber übernehmen.
Joleen Lohr
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